Im Arzthaftungsrecht ist es unerlässlich, vor der juristischen Betrachtung und Bewertung den Fall des Geschädigten medizinisch zu analysieren: was, wann und warum vorgefallen ist, mit welcher Auswirkung. Rechtsanwältin Dr. Michaela Bürgle
arbeitet mit anerkannten unabhängigen Medizinern und Gutachtern aller Fachrichtungen zusammen, um mögliche Behandlungs- oder Kunstfehler medizinisch fundiert rekonstruieren und anschließend juristisch verfolgen zu können.